Sehr geehrter Herr Juchem,
auch bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben sich nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und in der Eifel
zahlreiche Betroffene gemeldet. Die wichtigsten Fragen, einzelne Antworten und weiterführende Internet-Links benennt Ulrike von der Lühe, geschäftsführender
Vorstand.
Zu welchen Themen hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem
Wiederaufbau im Ahrtal und in der Eifel am häufigsten beraten? Was waren und sind die größten Probleme der von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen aus
Verbrauchersicht?
Zu Beginn gab es einige rechtliche Fragen zu verloren gegangenen Dokumenten und zu Anlaufstellen für
Hilfeangebote. Große Beratungsschwerpunkte waren die Themen Versicherung, Sanierung und Energiefragen.
Beim Thema Versicherungen ging es um Fragen wie: Wie weise ich den entstandenen Schaden bei der Versicherung
nach? Was mache ich, wenn der Gutachter nicht kommt? Was kann ich tun, wenn ich unterversichert bin oder wenn die Elementarschadenversicherung für ein zerstörtes
oder beschädigtes Haus nicht oder nicht im vollen Umfang zahlen möchte?
Im Baubereich ging es um Fragen wie: Was muss bei den beschädigten Häusern entfernt werden – Innenputz,
Außenputz, Estrich, Dämmmaterialien? Können historische Fachwerkbauten getrocknet werden? Wie erkenne ich Belastungen durch Schadstoffe? Können durchnässte
Baustoffe oder Bauteile gerettet werden? Wie und wie lange sollte getrocknet werden? Wie finde ich Sachverständige, Handwerker etc.? Wo erfahre ich, ob ich mein
Haus abreißen muss, ob ich sanieren oder wieder neu aufbauen darf? Wie werde ich entschädigt, wenn ich auf meinem Grundstück nicht mehr bauen darf? Zudem gab es
Fragen zu Mietminderung bei vermieteten Wohnungen und zur Rentabilität einer Sanierung.
Im Energiebereich wurden Fragen gestellt wie: Welche Heizungsalternativen habe ich, wenn keine Ölheizung im
Überschwemmungsgebiet mehr eingebaut werden darf? Welche Optionen habe ich für meine defekte Heizung, und gibt es eine Übergangslösung, um über den Winter zu
kommen? Wird meine zehn Jahre alte Pelletheizung nach dem Flutschaden wieder gefördert? Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nach dem
Flutschaden sinnvoll? Macht eine Wärmepumpe im Altbau Sinn?
In zwei Fällen war das Haus im Überschwemmungsgebiet verkauft. In einem Fall war noch kein Geld geflossen und
noch keine Grundbucheintragung erfolgt, im anderen Fall alles schon erledigt. Hier ging es um die Frage, wie man sich über die Bezifferung und Beseitigung der
entstandenen Schäden einigen könnte und ob es Urteile dazu gibt.
Was können und sollten Betroffene tun, wenn die Elementarschadenversicherung für ein
zerstörtes oder beschädigtes Haus nicht zahlt oder nicht im vollen Umfang zahlen möchte?
Die Verbraucherzentrale bietet unter (06131) 28 48 868 eine kostenlose telefonische Erstberatung. Solche
Streitigkeiten sind auch durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt, wenn eine Privat- und
Familienrechtsschutzversicherung vorliegt und der Vertragsrechtschutz Teil des Vertrages ist. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, kann auch eine
Rechtsanwaltskanzlei für Versicherungsrecht eingeschaltet werden.
Betroffene können zudem einen Antrag auf Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 stellen. Weitere Informationen
gibt es auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Wie kann man sich vor unseriösen Angeboten schützen?
Am besten sollten Handwerker beauftragt werden, die aus der Region stammen. Gerade unseriöse Anbieter täuschen
teilweise eine Ortsansässigkeit vor. Eine Festnetznummer mit lokaler Vorwahl allein ist noch keine Garantie, dass der Handwerksbetrieb tatsächlich dort ansässig
ist. Prüfen Sie dies besser so weit wie möglich nach. Bei Anbietern aus Internetsuchmaschinen ist Vorsicht angesagt, wenn sie nur eine 0800-Nummer oder Handynummer
angeben. Hier sollte unbedingt das Impressum überprüft werden. Bei der Suche nach Anbietern aus der Region können Berufsverbände behilflich sein.
Sinnvoll ist es, Vereinbarungen zu Leistungen, Anforderungen und Preisen schriftlich festzuhalten und sich nicht
auf mündliche Absprachen zu verlassen. Wenn möglich, sollten vor Auftragsvergabe mehrere Kostenvoranschlägeeingeholt werden, die die Leistungen möglichst
detailliert beschreiben.
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der Seite www.handwerk-baut-auf.de.
Gibt es weitere Tipps, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem
Wiederaufbau geben kann?
Betroffene können sich bei der Verbraucherzentrale unabhängig zu Energie- und Baufragen beraten lassen.
Ausführliche Informationen zu den Beratungsangeboten und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater geben auch Hinweise zum
nachhaltigen und klimaschonenden Bauen und Modernisieren. Beratungsangebote zum barrierefreien Bauen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/barrierefreiheit.
Die Verbraucherzentrale rät außerdem dringend dazu, den Versicherungsschutz des Hauses umfassend zu prüfen. Ist
eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vorhanden und der Versicherungsumfang ausreichend? Die Flut hat gezeigt, wie wichtig eine Versicherung gegen Naturgefahren
ist. Beratung und Informationen bietet die Verbraucherzentrale. Umfangreiche Informationen rund um die Flut und damit einhergehende Fragen finden Betroffene zudem
unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/starkregen-hochwasser-unwetter-62849.
Vielen Dank, Frau von der Lühe!
Die Landesregierung bleibt an Ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Steingaß
Staatssekretärin
Landesbeauftragte für den Wiederaufbau
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