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Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 11.10.2004 den Entwurf des Bebauungsplans „Gemeinschaftsanlagen Lohrsdorfer Wiesen“ beschlossen. Ferner wurde vom Stadtrat der Beschluss gefasst, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.
Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Stadtteil Lohrsdorf, südlich der Bahntrasse in Verlängerung der Straße In den Auen. Er wird im Norden begrenzt durch die Eisenbahntrasse, im Osten durch den vorhandenen Weg, Flurstück 153, im Süden durch das Flurstück 173 und im Nordwesten durch den vorhandenen Weg, Flurstück 154. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,46 ha.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.
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Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Lohrsdorf, Flur 13 tlw.
Anlass der Planung ist der insbesondere seitens des Ortsbeirats Lohrsdorf geäußerte Wunsch, im Stadtteil Lohrsdorf eine Fläche auszuweisen, auf der ein Dorf- und Festplatz angelegt sowie ein Mehrzweckraum errichtet werden kann. Entsprechend des Wunsches des Ortsbeirats wurde zwischenzeitlich auch der Feuerwehrstandort in den der Planung zugrunde liegenden Bereich einbezogen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden, da hierfür die Voraussetzungen gemäß § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht vorliegen. Der Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Anlagen (Landespflegerischer Planungsbeitrag, Gutachterliche Stellungnahme eines schalltechnischen Ingenieurbüros sowie Schadstoffuntersuchungen einer Altablagerung) liegen auf die Dauer eines Monats, und zwar von
Montag, dem 27. Dezember 2004, bis einschließlich Mittwoch, den 26. Januar 2005, ausgenommen am 31.12.2004 (Silvester) jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, im Schaukasten im zweiten Obergeschoss, Haupttreppenhaus,
öffentlich aus. In dieser Zeit stehen Mitarbeiter des Sachbereichs Stadtplanung zur Auskunft zur Verfügung. Bei Bedarf ist auch eine Terminabsprache außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zur Planung schriftlich einreichen oder bei der vorgenannten Dienststelle mündlich zur Niederschrift erklären. Nicht fristgemäß vorgebrachte Eingaben können zurückgewiesen werden. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 08.12.2004 Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler In Vertretung Guido Orthen Erster Beigeordneter |
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Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.
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Heimat- und Förderverein Lohrsdorf/Green e.V. - Eulenstraße 10 - 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler - Lohrsdorf
Tel. 02641 7107
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